Behandlung: Stimulantien
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Psychostimulantien - Medikamente zur ADHS-Behandlung
Therapie soll alle Möglichkeiten umfassen, einem psychisch
erkrankten Menschen zu helfen. Eine Möglichkeit sind
pharmakologische Behandlungsansätze, wobei diese nie ein Problem
gänzlich lösen: Keine Pille löst Probleme, aber helfen kann
sie trotzdem.
Fachvortrag von Thorsten Löll
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt
Kinder-und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Leitender Oberarzt der Kinder-und Jugendpsychiatrie Bad
Salzuflen. Hierfür habe ich eine extra Seite angelegt:
www.aufmerksamkeitsschwaeche.de
Methylphenidat: Verordnungsfähigkeit wird noch weiter
eingeschränkt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die
Verordnungsfähigkeit von Methylphenidat weiter
eingeschränkt. Der Beschluss tritt ab 1. Dezember 2010 in
Kraft.
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Pressemitteilung des G-BA:
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – Verordnung von
Stimulantien nur in bestimmten Ausnahmefällen
Verordnungsfähigkeit bestimmter Stimulantien wird aufgrund des
Risikos, das vor allem für Kinder und Jugendliche mit der Einnahme
dieser Medikamente verbunden ist, künftig noch weiter eingeschränkt,
als das bisher der Fall ist.
Bisher sieht die Arzneimittel-Richtlinie des G-BA vor, dass
Stimulantien wie Methylphenidat nicht verordnungsfähig sind und nur
ausnahmsweise zur Behandlung bestimmter Erkrankungen, wie bei einem
Aufmerksamkeitsdefizit und Hyperaktivität (ADS/ADHS) eingesetzt
werden dürfen. Die entsprechende Regelung wurde nun noch
enger gefasst, indem weitere Anforderungen an Diagnose und ärztliche
Fachkenntnis bei der Behandlung gestellt werden.
„Der G-BA hat seine Richtlinie in diesem Punkt zum Schutz
von Kindern und Jugendlichen, denen Methylphenidat gegen ADS oder
ADHS verordnet wird, aufgrund des Risikopotentials dieser
Arzneimitteltherapie strenger gefasst.
- Die Diagnose muss künftig noch umfassender als bisher
gestellt werden, und
- die Verordnung dieser Medikamente darf nur noch von
Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und
Jugendlichen erfolgen.
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
- Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie
- Facharzt für Nervenheilkunde
- Facharzt ür Neurologie und / oder Psychiatrie
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Ärztliche Psychotherapeuten mit
Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und
Jugendlichen nach § 5 Absatz 4 Psychotherapie-Vereinbarung
- In Ausnahmefällen dürfen auch Hausärztinnen/
Hausärzte Folgeverordnungen vornehmen, wenn gewährleistet
ist, dass die Aufsicht durch einen Spezialisten für
Verhaltensstörungen erfolgt.
- Zudem muss die Therapie regelmäßig unterbrochen werden, um
ihre Auswirkungen auf das Befinden des Kindes beurteilen zu
können. Der Einsatz von Stimulantien ist im Verlauf besonders zu
dokumentieren, insbesondere die Dauertherapie
über 12 Monate sowie die Beurteilung der
behandlungsfreien Zeitabschnitte, die mindestens einmal
jährlich erfolgen sollte
Infos zum Beschluss als PDF
Beschlusstext des Gemeinsamen Bundesauschusses vom 30.1.010
Tragende Gründe zum Beschluss (38,8 kB)
Zusammenfassende Dokumentation (924,3 kB)
Prüfung gem. § 94 SGB V durch das BMG (40,4
kB)